Infos für Unternehmen

Kein Zugriff auf Rohdaten
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Hinweis für Studenten
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Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten in Deutschland

Nach der Gesetzesnovelle zum Bundesdatenschutzgesetz im August 2009 ist nach § 11 der Auftraggeber einer Umfrage gesetzlich dazu verpflichtet, die bei der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten (IP-Adresse, Geschlecht, Name, Alter, Adresse, Email-Adresse, Gehalt, Beruf etc.) erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 zu überprüfen.

Solltest du Umfragen ohne Datenschutz durchführen und somit Zugriff auf Rohdaten mit personenbezogenen Daten haben (dies ist nur in der Feedback-Station PROFI möglich), ist dein Auftraggeber verpflichtet, die Einhaltung deiner technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß § 9 BDSG in deinem Arbeitsbereich zu überprüfen (z.B. Nachweis von vergitterten Fenstern, Alarmsicherung, Ablauf deiner Zugriffskontrollen, Berechtigungskonzepte).

Bei allen Umfragen mit Worktogether-Datenschutz (im Free-Account obligatorisch, im Profi-Account optional) garantierst du deinem Auftraggeber und den Datenschutzbeauftragten in Unternehmen, dass du KEINEN Zugriff auf Rohdaten hast und somit auch keine personenbezogenen Daten außerhalb der technisch und organisatorisch gesicherten Datenverarbeitungsanlagen von Worktogether verarbeiten kannst. Somit werden bei deinen Umfragen

1. alle Daten gemäß § 9 BDSG verarbeitet und gespeichert
2. und spätere Zugriffe auf Rohdaten sind durch den Datenschutz ausgeschlossen.

Das Datensicherungskonzept von Worktogether wurde bereits vielfach von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen überprüft und genehmigt. Unterlagen hierzu findest du im Info-Point des PROFI-Accounts.

 

Datenschutz & Sonderauswertungen im »PROFI-Account«
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